Beraternummer BERA230004
Beratungszulassung vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
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Förderung von Beratungsleistungen für landwirtschaftliche bzw. gartenbauliche Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Zugelassene Fachlose:
4 Tiergerechtheit und Tiergesundheit
5 Nachhaltiger Pflanzenschutz
9 Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Anbaudiversifizierung
11 Ressourcenschonende Landbewirtschaftung
16 Nachhaltiges Nährstoffmanagement - betriebl. Nährstoffeinsatz
18 Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung Nährstoffeffizienz
Ziel dieser Beratungsförderung:
Mit dieser Maßnahme wird die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe unterstützt.
Ziel ist es, deren wirtschaftliche und ökologische Leistungen sowie die Klimafreundlichkeit und -resistenz zu verbessern.
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Veröffentlichung im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014-2022 mit
Unterstützung der Europäischen Union und des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
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Förderung von Beratungsleistungen im Bereich Landwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern, betrifft Aktenzeichen: 220-076-KH-22,
in den Schwerpunkten:
SP 1: Beratungen zu Grundanforderungen der Betriebsführung oder Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand,
SP 2: Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlichen Flächen,
SP 3: Beratung zu Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels,
SP 5: Beratung zur Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft,
SP 6: Beratung zu den Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz,
SP 7: Beratung zu Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren.
Ziel ist es, eine wettbewerbsfähige, nachhaltige Umwelt und Natur schonende sowie an den Klimawandel
angepasste und tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft zu entwickeln, die einen Beitrag zur Förderung
der Biodiversität und zur Landschaftspflege leistet.
Förderziel:
Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Agrar-und Forstwirtschaft des Landes M-V
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Im Rahmen der EU-Bekanntmachung Nr. 2023/S 002-003180 vom 03. Januar 2023 unter AZ: 0095-DLG/2022-03.216
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit der Maßnahme: „Einzelbetriebliche Beratung".
Mit dieser Maßnahme wird die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe unterstützt.
Ziel ist es, deren wirtschaftliche und ökologische Leistungen sowie die
Klimafreundlichkeit und -resistenz zu verbessern durch:
- Beratungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), wie den Konditionalitäten, Ökoregelungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
- Beratungen zur Verbesserung der Artenvielfalt/Biodiversität
- Beratungen zum nachhaltigen und klimaresilienten Pflanzenbau
- Spezielle Klimaberatung und das Erstellen einzelbetrieblicher Klimabilanzen
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